Zur Anerkennung von geeigneten Fortbildungsangeboten Dritter im Sinne der Qualitätspauschalen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der Pauschalen für Fachberatungen zum BEP und von Schwerpunkt-Kitas wurde nun das konkrete Anerkennungsverfahren entwickelt.
Anbieter von Fortbildungen haben die Möglichkeit, die Anerkennung der Geeignetheit ihrer Veranstaltungen bei dem Hessischen Ministerium für Integration zu beantragen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind dem unten stehenden Erläuterungsblatt und den Häufig gestellten Fragen zu entnehmen.
Zur Durchführung Ihrer Fortbildungen erhalten Sie aus aktuellem Anlass folgenden Hinweis:
Fortbildungen zum BEP sind aus Gründen der Wirksamkeit grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen zu planen und durchzuführen. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Pandemie-bedingte Situation Präsenzveranstaltungen nicht zulässt oder ratsam erscheinen lässt.
In diesen Fällen dürfen die anerkannten Veranstaltungen auch als Online-Veranstaltungen durchgeführt werden. Die vergebene Anerkennungs-Nummer darf verwendet werden unter der Voraussetzung, dass die der Anerkennung zugrunde liegenden Inhalte und der Umfang der Veranstaltung (nicht die Methoden) gleich bleiben. Es dürfen auch halbe Tage durchgeführt werden.
Anträge stellen Sie ab sofort ausschließlich über die Online-Plattform https://bep-anerkennung.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Ein wichtiger Hinweis:
Antragsteller, welche in der Vergangenheit bereits Anträge in Schriftform oder per E-mail eingereicht hatten, werden gebeten, sich bei weiteren Anträgen auf der Online-Plattform neu zu registrieren.