Zur Anerkennung von geeigneten Fortbildungsangeboten Dritter im Sinne der Qualitätspauschalen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der Pauschalen für Fachberatungen zum BEP und von Schwerpunkt-Kitas wurde nun das konkrete Anerkennungsverfahren entwickelt.
Anbieter von Fortbildungen haben die Möglichkeit, die Anerkennung der Geeignetheit ihrer Veranstaltungen bei dem Hessischen Ministerium für Integration zu beantragen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind...